Unfallflucht

Ihnen wird Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  vorgeworfen?

Wir sind darauf spezialisiert, Sie optimal gegen die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis beim Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verteidigen.
Bei dem Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort drohen unter Umständen eine Strafe, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
§ 142 StGB
Das Auto - der Deutschen "liebstes Kind" - entsprechend hart wollte man den bestrafen, der es beschädigt und sich einfach auf und davon macht (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Wenn ein bedeutender Schaden vorliegt, dann droht hier nicht nur ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten, sondern gleich der Totalverlust: Führerscheinentzug. Das gilt erst recht, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.
Heute sind die kriminalistischen Möglichkeiten so gut, dass fast immer der Verursacher gefunden wird. Andererseits gibt es heute bei modernen Fahrzeugen kaum noch Bagatellschäden, was bedeutet: hier ist regelmäßig der Führerschein in Gefahr!

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Zuerst werden wir vorab immer Ihre Chancen kostenlos prüfen und dann die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchten.
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Unfallflucht kurz

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Ihnen wird Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen?

Bildquelle: unsplash/@eugene triguba

 Bei dem Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort droht unter Umständen eine Strafe, Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins.
§ 142 StGB
Das Auto - der Deutschen "liebstes Kind" - entsprechend hart wollte man den bestrafen, der es beschädigt und sich einfach auf und davon macht (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Wenn ein bedeutender Schaden vorliegt, dann droht hier nicht nur ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten, sondern gleich der Totalverlust: Führerscheinentzug. Das gilt erst recht, wenn Personen zu Schaden gekommen sind.
Heute sind die kriminalistischen Möglichkeiten so gut, dass fast immer der Verursacher gefunden wird. Andererseits gibt es heute bei modernen Fahrzeugen kaum noch Bagatellschäden, was bedeutet: hier ist regelmäßig der Führerschein in Gefahr!

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Häufig müssen wir feststellen, dass die Strafverfolgungsbehörden einseitig nur das berücksichtigen, was den Vorwurf unterstützt. 

Angesichts der Tatsache, dass beim Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis  droht, ist dies nur schwer erträglich.
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Wir scheuen keine Mühe, um auch in Ihrem Fall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Garantiert.

Wichtig ist, dass Sie jetzt die richtigen Schritte einleiten: denn die Weichen für den Erfolg werden regelmäßig schon zu Beginn gestellt - nicht erst vor Gericht.
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Spezialisierte Verteidigung
Verteidigung braucht kreative Lösungen. Kein Fall ist wie der andere. Wir arbeiten in flachen Strukturen oft im Team und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passenden Ideen für Ihren Fall.

bundesweit tätig
Wir sind bundesweit als Spezialkanzlei für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten tätig. Eine effektive Schadensregulierung gehört ebenso zum Portfolio.

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Legal Tech ist bei uns von Anfang an im Einsatz, zum Beispiel mit der Verkehrsrecht Live Akte: Sie verfolgen bei uns die Arbeit an Ihrem Fall online live mit - Anwalt und Klient schauen in dieselbe Akte.

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Wir haben uns seit 2004 auf die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten spezialisiert.

MICHAEL RHODE

Rechtsanwalt :: Strafverteidiger
...steht für kreative Lösungen getreu dem Motto "wenn nichts mehr geht, geht doch oft noch was".  Er verfügt als langjähriger Vertreter und Verteidiger vor Gericht über eine umfangreiche Prozesserfahrung.

NILS MICHEL

Rechtsanwalt :: Strafverteidiger
...ist nahezu täglich an der "Front" bei den Gerichten in ganz Deutschland.  Auch er verfügt als Vertreter und Verteidiger vor Gericht über eine enorme Prozesserfahrung. 

DANIEL SCHNUR

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Daniel ist für juristische Recherchen und administrative Aufgaben zuständig - mit Präzision im Detail und dem Auge für das Wesentliche. Er erklärt Ihnen gern auch alle organisatorischen Dinge. 
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