Wir sind darauf spezialisiert,
Sie optimal in Verkehrsstrafsachen
zu verteidigen.
Die allermeisten Verkehrsanwälte befassen sich fast ausschließlich mit der Unfallregulierung, also mit dem Zivilrecht - und nicht mit dem Strafrecht. Demgegenüber kennen viele reine Strafverteidiger nicht die verkehrsrechtlichen Besonderheiten, sondern eben nur das strafrechtliche Feld.
Wichtig ist, dass Sie jetzt die richtigen Schritte einleiten: denn die Weichen für den Erfolg werden regelmäßig schon zu Beginn gestellt - nicht erst vor Gericht.