Trunkenheit im Verkehr

Ihnen wird Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen?

Wir sind darauf spezialisiert, Sie optimal gegen die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr zu verteidigen.
Bei dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr droht unter Umständen eine Strafe, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
§ 316 StGB
Bei diesem Delikt geht es um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. 
Der Grad der Alkoholisierung wird üblicherweise in mg/l  bzw. g/kg, oder einfach in Promille angegeben. Was viele nicht wissen: der strafbare Blutalkoholwert liegt niedriger als bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit! Denn schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen (Ordnungswidrigkeit erst an 0,5 Promille).
Bei Drogen gibt es (noch) keine solchen Grenzwerte, hier ist jeder Wert grundsätzlich problematisch. Bei dem Delikt handelt es sich um eine Katalogtat: Das Gericht hat einen Katalog von Taten, bei denen schon das Gesetz vermutet, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Das bedeutet: Hier droht der Verlust der Fahrerlaubnis.

So verhalten Sie sich jetzt richtig
  1. Bewahren Sie Ruhe!
  2. Kein Kontakt zur Behörde
  3. Keine Formulare zurücksenden
  4. professionelle Verteidigung
Gratis-Check: Chancen kostenlos prüfen
Gern stehen wir Ihnen sofort mit unserer Expertise als Verteidiger in Strafsachen zur Verfügung und stellen uns schützend vor Sie. 
Zuerst werden wir vorab immer Ihre Chancen kostenlos prüfen und dann die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchten.
Chancen kostenlos prüfen

Erste Schritte:

Gern stehen wir Ihnen sofort mit unserer Expertise als Verteidiger in Strafsachen zur Verfügung und stellen uns schützend vor Sie. Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Trunkenheit im Verkehr kurz

Ich stimme der Datenschutzvereinbarung zu.

Ihnen wird Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen?

My | rawpixel
Bildquelle: My/Adam Jaime

 Bei dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr droht unter Umständen eine Strafe, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
§ 316 StGB
Bei diesem Delikt geht es um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. 
Der Grad der Alkoholisierung wird üblicherweise in mg/l bzw. g/kg, oder einfach in Promille angegeben. Was viele nicht wissen: der strafbare Blutalkoholwert liegt niedriger als bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit! Denn schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen (Ordnungswidrigkeit erst an 0,5 Promille).
Bei Drogen gibt es (noch) keine solchen Grenzwerte, hier ist jeder Wert grundsätzlich problematisch. Bei dem Delikt handelt es sich um eine Katalogtat: Das Gericht hat einen Katalog von Taten, bei denen schon das Gesetz vermutet, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Das bedeutet: Hier droht der Verlust der Fahrerlaubnis.

So verhalten Sie sich richtig
  1. Bewahren Sie Ruhe!
  2. Kein Kontakt zur Behörde
  3. Keine Formulare zurücksenden
Chancen kostenlos prüfen
Wir sind darauf spezialisiert, Sie optimal gegen die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr zu verteidigen.
Zuerst werden wir vorab immer Ihre Chancen kostenlos prüfen. 
Anschließend besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchten.

Chancen kostenlos prüfen

Erste Schritte:

Gern stehen wir Ihnen auch sofort mit unserer Expertise als Verteidiger in Strafsachen zur Verfügung und stellen uns schützend vor Sie. Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Trunkenheit im Verkehr - Verteidiger mobile

Ich stimme der Datenschutzvereinbarung zu.

SO FUNKTIONIERT DER Gratis-Check

Fall melden
Sie melden uns Ihren Fall über den Gratis-Check - einfach online.

Prüfung
Wir schauen uns Ihren Fall genau an und prüfen die Möglichkeiten.

Möglichkeiten erfahren
Wir rufen wir Sie an und besprechen Ihre Möglichkeiten - kostenfrei. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

Chancen nutzen
Sie möchten Ihre Chancen nutzen? Dann vertrauen Sie uns Ihren Fall an.

zu oft wird einseitig ermittelt

Häufig müssen wir feststellen, dass die Strafverfolgungsbehörden einseitig nur das berücksichtigen, was den Vorwurf unterstützt. 

Angesichts der Tatsache, dass beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis  droht, ist dies nur schwer erträglich.
Chancen kostenlos prüfen

Unser Angebot

Wir scheuen keine Mühe, um auch in Ihrem Fall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Garantiert.

Wichtig ist, dass Sie jetzt die richtigen Schritte einleiten: denn die Weichen für den Erfolg werden regelmäßig schon zu Beginn gestellt - nicht erst vor Gericht.
Chancen kostenlos prüfen

Ihre Vorteile

Spezialisierte Verteidigung
Verteidigung braucht kreative Ideen. Kein Fall ist wie der andere. Wir arbeiten in flachen Strukturen oft im Team und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passenden Ideen für Ihren Fall.

bundesweit tätig
Wir sind bundesweit als Spezialkanzlei für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten tätig. Eine effektive Schadensregulierung gehört ebenso zum Portfolio.

Völlig transparent
Legal Tech ist bei uns von Anfang an im Einsatz, zum Beispiel mit der Verkehrsrecht Live Akte: Sie verfolgen bei uns die Arbeit an Ihrem Fall online live mit - Anwalt und Klient schauen in dieselbe Akte.

So einfach funktioniert's

Fall melden
Schildern Sie uns Ihren Fall - wir haben dazu auch einen leicht verständlichen Online Fragebogen vorbereitet.

Möglichkeiten erfahren
Wir rufen Sie anschließend an und besprechen Ihre Möglichkeiten. Bitte machen Sie solange von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Chancen nutzen
Sie vertrauen uns Ihren Fall an - wir holen das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus. Garantiert.

Lernen Sie uns kennen

Wir haben uns seit 2004 auf die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten spezialisiert.

MICHAEL RHODE

Rechtsanwalt :: Strafverteidiger
...steht für kreative Lösungen getreu dem Motto "wenn nichts mehr geht, geht doch oft noch was".  Er verfügt als langjähriger Vertreter und Verteidiger vor Gericht über eine umfangreiche Prozesserfahrung.

NILS MICHEL

Rechtsanwalt :: Strafverteidiger
...ist nahezu täglich an der "Front" bei den Gerichten in ganz Deutschland.  Auch er verfügt als Vertreter und Verteidiger vor Gericht über eine enorme Prozesserfahrung. 

DANIEL SCHNUR

Para Legal
Daniel ist für juristische Recherchen und administrative Aufgaben zuständig - mit Präzision im Detail und dem Auge für das Wesentliche. Er erklärt Ihnen gern auch alle organisatorischen Dinge. 
Gern stehen wir Ihnen sofort mit unserer Expertise als Verteidiger in Strafsachen zur Verfügung und stellen uns schützend vor Sie. 

Zuerst führen wir immer eine für Sie völlig kostenlose Prüfung Ihrer Chancen durch.

Sie möchten eine Strafe, Punkte und den Führerscheinverlust verhindern?

Schildern Sie uns Ihren Fall für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns bei Ihnen!

Trunkenheit im Verkehr lang

Ich stimme der Datenschutzvereinbarung zu.

Mit der Worten unserer Klienten



Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Notruf Verkehrsanwälte © 2004-2019
Share by: